Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung an anderen Gesellschaften, einschließlich der Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter und alle damit zusammenhängenden
Geschäfte.
Die Gesellschaft betreibt keine erlaubnispflichtigen Geschäfte nach dem KWG und nach der GewO.
Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Handlungen und Maßnahmen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar zur Förderung des vorstehenden Unternehmensgegenstandes geeignet sind, einschließlich Gründung und Erwerb von und Beteiligungen an anderen Unternehmen und der Gründung von Niederlassungen in der Bundesrepublik
Deutschland und im Ausland.