| Gegenstand | Das Betreiben von Immobiliengeschäften und damit unmittelbar oder mittelbar zusammenhängender Geschäfte jedweder Art, insbesondere die Bewirtschaftung, die Vermietung, der Neu- und Umbau, der Erwerb und der Verkauf von Immobilien, sowohl gewerblichen als auch nichtgewerblichen, insbesondere Wohnimmobilien,
sowie das Erbringen von Dienstleistungen im Zusammenhang mit den vorgenannten Unternehmensgegenständen, selbst oder durch Unternehmen, an denen die Gesellschaft
beteiligt ist.
Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck
unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind.
Soweit unter vorstehenden Satz fallende Geschäfte eine genehmigungsbedürftige Gewerbetätigkeit darstellen, nimmt die Gesellschaft die entsprechenden Geschäfte erst nach Erteilung der erforderlichen Erlaubnis durch die zuständige Behörde vor.
Die Gesellschaft wird insbesondere die folgenden Tätigkeiten erst nach Erlangung der erforderlichen Erlaubnis aufnehmen:
(a) die Vermittlung von Verträgen über
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte,
gewerbliche Räume oder Wohnräume
sowie das Nachweisen der Gelegenheit
zum Abschluss solcher Verträge;
(b) die Vermittlung von Darlehensverträgen,
insbesondere von
Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen
sowie das Nachweisen der Gelegenheit
zum Abschluss solcher Verträge;
(c) die Vorbereitung und Durchführung von
Bauvorhaben als Bauherr im eigenen
Namen für eigene oder fremde
Rechnung unter Verwendung von
Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern,
Pächtern oder sonstigen
Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern
um Erwerbs- oder Nutzungsrechte;
d) die wirtschaftliche Vorbereitung und
Durchführung von Bauvorhaben als
Baubetreuer im fremden Namen für
fremde Rechnung. |