| Gegenstand | Das Betreiben von Immobiliengeschäften und
damit unmittelbar oder mittelbar
zusammenhängender Geschäfte jedweder Art,
insbesondere die Bewirtschaftung, die
Vermietung, der Neu- und Umbau, der Erwerb
und der Verkauf von Immobilien, sowohl
gewerblichen als auch nichtgewerblichen,
insbesondere Wohnimmobilien,
sowie das Erbringen von Dienstleistungen im
Zusammenhang mit den vorgenannten
Unternehmensgegenständen, selbst oder
durch Unternehmen, an denen die Gesellschaft
beteiligt ist.
Die Gesellschaft kann alle Geschäfte
betreiben,die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind.
Soweit unter vorstehenden Satz fallende Geschäfte eine genehmigungsbedürftige Gewerbetätigkeit darstellen, nimmt die Gesellschaft die entsprechenden Geschäfte erst nach Erteilung der erforderlichen Erlaubnis durch die zustädige Behörde vor.
Die Gesellschaft wird insbesondere die folgenden Tätigkeiten erst nach Erlangung der erforderlichen Erlaubnis aufnehmen:
(a) die Vermittlung von Verträgen über
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte,
gewerbliche Räume oder Wohnräume,
sowie das Nachweisen der Gelegenheit
zum Abschluss solcher Verträge;
(b) die Vermittlung von Darlehensverträgen,
insbesondere von
Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen,
sowie das Nachweisen der Gelegenheit
zum Abschluss solcher Verträge;
(c) die Vorbereitung und Durchführung von
Bauvorhaben als Bauherr im eigenen
Namen für eigene oder fremde Rechnung
unter Verwendung von Vermögenswerten
von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder
sonstigen Nutzungsberechtigten oder
von Bewerbern um Erwerbs- oder
Nutzungsrechte;
(d) die wirtschaftliche Vorbereitung und
Durchführung von Bauvorhaben als
Baubetreuer im fremden Namen für
fremde Rechnung. |