| Gegenstand | Das Betreiben von Immobiliengeschäften und damit unmittelbar oder mittelbar zusammenhängender Geschäfte jedweder Art, insbesondere die Bewirtschaftung, die Vermietung, der Neu- und Umbau, der Erwerb und der Verkauf von Immobilien, sowohl gewerblichen als auch nichtgewerblichen, insbesondere Wohnimmobilien sowie das Erbringen von Dienstleistungen im Zusammenhang mit den vorgenannten Unternehmensgegenständen, selbst oder durch Unternehmen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist. Soweit unter vorstehendem Satz fallende Geschäfte eine genehmigungsbedürftige Gewerbetätigkeit darstellen, nimmt die Gesellschaft die entsprechenden Geschäfte erst nach Erteilung der erforderlichen Erlaubnis durch die zuständige Behörde vor.
Die Gesellschaft wird insbesondere die folgenden Tätigkeiten erst nach Erlangung der erforderlichen Erlaubnis aufnehmen:
(a) die Vermittlung von Verträgen über
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte,
gewerbliche Räume oder Wohnräume sowie
das Nachweisen der Gelegenheit zum
Abschluss solcher Verträge;
(b) die Vermittlung von Darlehensverträgen,
insbesondere von
Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen
sowie das Nachweisen der Gelegenheit
zum Abschluss solcher Verträge;
(c) die Vorbereitung und Durchführung von
Bauvorhaben als Bauherr im eigenen
Namen für eigene oder fremde Rechnung
unter Verwendung von Vermögenswerten
von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder
sonstigen Nutzungsberechtigten oder
von Bewerbern um Erwerbs- oder
Nutzungsrechte;
d) die wirtschaftliche Vorbereitung und
Durchführung von Bauvorhaben als
Baubetreuer im fremden Namen für
fremde Rechnung. |