Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Der Erwerb von Grundstücken und/oder grundstücksähnlichen Rechten, die Bebauung der Grundstücke sowie die anschließende
Veräußerung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie Tätigkeiten gem. § 34 c GewO.