Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Immobiliengeschäfte aller Art im Rahmen der Vorschriften des § 34 c GewO, insbesondere der Verkauf, die Verwaltung, die Vermittlung und der Nachweis der Gelegenheit des Ankaufs eigener oder fremder Immobilien, die Vermittlung von Versicherungen sowie die Vermittlung von Finanzierungen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des § 34 c GewO. Geschäfte, die einer Genehmigung nach dem KWG unterliegen, sind ausgeschlossen.
Die Sanierung von Immobilien durch die Vergabe von Verträgen an Subunternehmen sowie die Vermittlung von Kunden zum Abschluss von Energielieferverträgen.