| Gegenstand | Immobiliengeschäfte aller Art im Rahmen der Vorschriften des § 34 c GewO, insbesondere der Verkauf, die Verwaltung, die Vermittlung und der Nachweis der Gelegenheit des Ankaufs eigener oder fremder Immobilien, die Vermittlung von Versicherungen sowie die Vermittlung von Finanzierungen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des § 34 c GewO. Geschäfte, die einer Genehmigung nach dem KWG unterliegen, sind ausgeschlossen.
Die Sanierung von Immobilien durch die Vergabe von Verträgen an Subunternehmen sowie die Vermittlung von Kunden zum Abschluss von Energielieferverträgen. |