Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
- der Erwerb,
- die Entwicklung (Planung und Erschließung),
- die Bebauung,
- die Verwaltung,
- die Vermittlung und
- die Veräußerung
von bebauten und unbebauten Grundstücken.