Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb einer Kfz-Werkstatt und alle damit verbundenen Tätigkeiten,
der Handel mit Reifen,
der Betrieb einer Vulkaniseur-Werkstatt
sowie der Handel mit Fahrzeugen.