Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Der Erwerb, die Bebauung und die Verwaltung von Grundstücken einschließlich aller damit im Zusammenhang stehender Geschäfte, zu welchem Zweck die Gesellschaft Tochtergesellschaften gründen, Zweigniederlassungen errichten und Beteiligungen erwerben, insbesondere an Objektgesellschaften, ihren Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise durch Tochtergesellschaften ausüben sowie die persönliche Haftung und die Stellung als Komplementär in Kommanditgesellschaften übernehmen kann.