| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens sind der Erwerb, das Halten und Verwalten von sowie die Beteiligung an Gesellschaften vornehmlich aus dem Bereich der Immobilienwirtschaft (Entwicklung, Bewirtschaftung und Verwaltung von Immobilien); dies einschließlich der Übernahme von Geschäftsführungen an Personen- und Kapitalgesellschaften, dies jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem KWG, sowie die sonstige Verwaltung eigenen Vermögens.
Die Gesellschaft ist des Weiteren berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die dem Gesellschaftsgegenstand dienlich sind oder die als im Interesse der Gesellschaft oder der Gesellschafter liegend erachtet werden. Sie kann insbesondere Unternehmen, deren Unternehmensgegenstände ihrem eigenen gleich oder ähnlich sind, gründen, sie erwerben, pachten, sich an ihnen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten,
weiter ganz oder teilweise ihren Betrieb verpachten oder die Betriebsführung Dritten überlassen und sich an anderen Unternehmen, insbesondere als persönlich haftende Gesellschafterin, beteiligen. |