| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Unter "Gemeinnützige Zwecke" nach Satz 1 werden u.a. folgende Tätigkeiten zusammengefasst:
a)Förderung der Hilfe für politisch, rassisch
oder religiös Verfolgte,
für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler,
Spätaussiedler, Kriegsopfer,
Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte
und Kriegsgefangene, Zivilbeschäftigte
und Behinderte sowie
Hilfe für Opfer von Straftaten
(§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO).
Satzungszweck a) wird verwirklicht
insbesondere durch:
- Integration durch Arbeit in Teams,
stundenweiser Einsatz von Menschen
mit Migrationshintergrund zur Vermittlung
von Sprachkenntnissen durch Umgang mit
deutschsprachigen Mitmenschen;
- Ausbau der beruflichen Qualifikation
und Ausbildung der persönlichen Stärken
zur Findung eines Berufsprofils;
- Berufliche Ausrichtung auf den ersten
Arbeitsmarkt;
- Aufbau von sozialen Bindungen und
gesellschaftlichen Netzwerken.
b) Die Förderung der Jugendhilfe
(§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO) vornehmlich
jugendlicher heranwachsender Personen,
aber auch von Personen, die aufgrund
Arbeitslosigkeit der sozialen
berufsbildenden Einbindung bedürfen
(§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO).
Satzungszweck b) wird verwirklicht
insbesondere durch:
- Aufklärung von Kindern und Jugendlichen zu
den Themen des Umweltschutzes,
dem verantwortungsvollen Umgang mit
Rohstoffen und der Wiederverwertung
von Materialien;
- Arbeitsgemeinschaften zur Werkstofflehre und
Materielkunde. Durch die Demontage von
Maschinen und Haushaltsgeräten werden die
Zusammenhänge und Wertigkeiten von
Material und Technik vermittelt;
- Unterstützung der Schulen durch
wiederverwertete Rohstoffe und Materialien
in den Fächern Physik, Chemie, WAT
(Wirtschaft, Arbeit, Technik);
- Aufbau einer Informationsplattform über
den Kinderschutz;
- Referieren/Vortragen/Vertreiben von
Kinderschutz-Angeboten in Schulen:
- Kooperation mit der Potsdamer
Kinderschutzbeauftragten (Koordination
Potsdamer Projekte und Aufklärungsarbeit);
- Unterstützung von in "Not" geratenen Kindern
durch Koordination notwendiger Maßnahmen
in Kooperation mit dem Jugendamt;
- Zusammenarbeit mit der Kinderschutz-Hotline.
c) Die Förderung der Kriminalprävention
(§ 52 Abs. 2 Nr. 20 AO);
Satzungszweck c) wird verwirklicht
insbesondere durch:
- Rechtsberatung an Schulen durch Juristen
und Pädagogen zu den Themen Mobbing,
Leistungsdruck, Gesellschaftlichen Zwängen,
Drogenprävention.
d) Die Förderung des bürgerschaftlichen
Engagements zugunsten gemeinnütziger,
mildtätiger und kirchlicher Zwecke
(§ 52 Abs. 2 Nr. 25 AO).
Satzungszweck d) wird verwirklicht
insbesondere durch:
- Organisation von Bürgerinitiativen zur
Gestaltung und Verbesserung des
Zusammenlebens in den Stadtteilen;
- Redaktionelle Arbeit im Quartier durch
die Herausgabe der kostenlosen
"Stadtteilzeitung Potsdam West" zu den
Themen des nachbarschaftlichen
Zusammenlebens und der Koordination
des bürgerlichen Engagements;
- Koordination der Netzwerk- bzw.
Schnittstellenarbeit durch Organisation
von ehrenamtlicher Arbeit in den Stadtteilen,
vorzugsweise in Potsdam West;
- Unterstützung und Organisation der
Stadtteilfeste mit logistischer Technik
ohne Gewinnerzielungsabsicht;
- Betreiben einer Selbsthilfewerkstadt,
Treffpunkt für Jugendliche mit Angeboten
zur individuellen Freizeitgestaltung. |