| Gegenstand | Die Wohnungs-, Grundstücks- und Hausverwaltung und alle hiermit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art errichten, übernehmen, vertreten, überlassen oder sich an solchen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, und zwar auch als persönlich haftender Gesellschafter. |