| Gegenstand | Der Betrieb eines ambulanten Pflegedienstes,
die Förderung des Gesundheitswesens,
der Krankenpflege, der medizinischen
Versorgung und der medizinischen Betreuung
von Patienten
sowie die Erbringung von Haushaltsleistungen.
Die Gesellschaft dient im Rahmen ihrer sachlichen Möglichkeiten stationären, teilstationären und ambulanten Untersuchungen, Behandlungen und der Pflege von Patienten im eigenen Haushalt sowie auch in Wohngemeinschaften, Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser.
Die Planung, Einrichtung und Durchführung von Pflege- und sonstigen Hilfsdiensten im Bereich der Kranken-, Alten und Hilfsbedürftigenunterstützung
sowie die Anschaffung der dazugehörigen Materialien und Durchführung aller dazugehörigen Nebentätigkeiten.
Der Pflegedienst ist ein ambulanter Pflegedienst mit Erweiterung im Bereich Therapie (Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie sowie die Betreibung einer stationären- und teilstationären Einrichtung).
Ein Krankenfahrtransport schließt sich der Unternehmung an. |