Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb eines ambulanten Pflegedienstes,
die Förderung des Gesundheitswesens,
der Krankenpflege, der medizinischen
Versorgung und der medizinischen Betreuung
von Patienten
sowie die Erbringung von Haushaltsleistungen.
Die Gesellschaft dient im Rahmen ihrer sachlichen Möglichkeiten stationären, teilstationären und ambulanten Untersuchungen, Behandlungen und der Pflege von Patienten im eigenen Haushalt sowie auch in Wohngemeinschaften, Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser.
Die Planung, Einrichtung und Durchführung von Pflege- und sonstigen Hilfsdiensten im Bereich der Kranken-, Alten und Hilfsbedürftigenunterstützung
sowie die Anschaffung der dazugehörigen Materialien und Durchführung aller dazugehörigen Nebentätigkeiten.
Der Pflegedienst ist ein ambulanter Pflegedienst mit Erweiterung im Bereich Therapie (Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie sowie die Betreibung einer stationären- und teilstationären Einrichtung).
Ein Krankenfahrtransport schließt sich der Unternehmung an.