Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung an anderen Unternehmen,
ausschließlich im eigenen Namen,
auf eigene Rechnung und nicht für Dritte,
die Softwareentwicklung,
die Unternehmensberatung und
die Organisation von Vortragsveranstaltungen.