Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erstellung und Durchführung von Architekten- und Ingenieurleistungen im Bereich des Hoch- und Städtebaus,
der Stadtentwicklung, Stadtsanierung sowie der Innenarchitektur.
Zudem die Wahrnehmung der Berufsaufgaben nach § 3 des Brandenburgischen Architektengesetzes (BbgArchG) , in der jeweils gültigen Fassung.