| Gegenstand | Der Erwerb, die Entwicklung , das Halten und Veräußern von Immobilien. Ferner die Vermittlung des Abschlusses oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume sowie die Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigen oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechgte zu verwenden. |