Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Übernahme der Komplementärfunktion im Rahmen von GmbH & Co. Kommanditgesellschaften, das Halten und Verwalten von eigenen Unternehmensbeteiligungen, soweit das keiner Genehmigung bedarf, der An- und Verkauf von Immobilien im In- und Ausland, deren Verwaltung und Vermittlung, einschließlich aller Tätigkeiten, die der Genehmigung des § 34 c GewO bedürfen, der An- und Verkauf von Kunstgegenständen aller Art,
das Betreiben von Kunstgalerien im In- und Ausland, das Publizieren von Kunstkatalogen und -schriften.