| Gegenstand | Die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, der Völkerverständigung, der Entwicklungshilfe, der Jugendhilfe, der Altenhilfe, der Hilfe für Behinderte, des Umwelt- und Landschaftsschutzes, des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesens, der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und des demokratischen Staatswesens.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
a. Die Organisation von Tagungen und Seminaren (real und virtuell), die Einzelpersonen, Teams oder Organisationen (fortan "Geförderte") für die Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen
begeistern und sie in ihrem Engagement aktiv unterstützen.
b. Die Vergabe von Stipendien und Projektmitteln an Geförderte, die die erhaltenen Mittel in
selbstloser Art und Weise zur Förderung der Allgemeinheit auf dem satzungsgemäß festgelegten
Gebiet unmittelbar einsetzen;
c. Vernetzung der Geförderten untereinander und die Vermittlung von Kontakten zu Multiplikatoren,
Mentoren und Experten, die für ihre Arbeit wichtig sein können;
d. Beratung und Training engagierter Menschen im Hinblick auf die Verwirklichung ihrer Projekte;
e. Organisation und Durchführung von Bildungs- und Informationsveranstaltungen im Zusammenhang mit
den Programmen und der Arbeit der Zukunftswerft und dem Engagement der Geförderten;
f. Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere die Herausgabe und Verbreitung von Print- und
Onlinepublikationen, Seminare, Konferenzen und Wettbewerbe im Zusammenhang mit den Programmen
der Gesellschaft und dem Engagement der Geförderten;
g. Die Förderung der Forschung und Lehre auf dem Feld des sozialen Unternehmertums (Social
Entrepreneurship), dem bürgerschaftlichen Engagement und sozialer Innovationen. |