| Gegenstand | Die Unterstützung von Menschen die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Schaffung und das Betreiben von ambulanten, teilstationären, stationären sowie weiteren sozialtherapeutischen und integrativen Diensten und Einrichtungen zur Erfüllung dieser Aufgaben.
Die Gesellschaft unterstützt die Entwicklung von Jugendlichen, die Selbständigkeit von alten Menschen und Selbsthilfeaktivitäten bedürftiger Personen im Hinblick auf ein möglichst selbstbestimmtes Leben. |