Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens,
Erbringen von Beratungsleistungen, soweit dies gesetzlich zulässig ist und keine behördlichen Genehmigungen hierfür erforderlich sind und Beteiligung an anderen Unternehmen, insbesondere aus dem Bereich Kampfmittelräumung und -entsorgung.