| Gegenstand | Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen auf eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) bedürfen,
die Förderung und Beteiligung an "jungen" Unternehmen durch Beratung einschließlich Einbringung von Wissen, Erfahrung und Ressourcen sowie alle in diesem Zusammenhang stehenden unmittelbaren und mittelbaren Handlungen, die geeignet sind, den Gegenstand der Gesellschaft zu fördern. |