Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
(a) die Herstellung und der Vertrieb von Software,
(b) die Untemehmensberatung, insbesondere in den Bereichen Unternehmensgründung, Prozessoptimierung, Marketing und Finanzen.