Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwrb, das Halten und Verwalten von Vermögensgegenständen - Forderungen, Beteiligungen an Unternehmen bzw. Gesellschaften jeglicher Rechtsform und/oder Grundvermögen und/oder Rechten hieran im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte. Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz (KWG) sind ausgeschlossen.