| Gegenstand | Die Pflege und Unterstützung von Personen, die auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
Der Satzungszweck wird insbesondere durch häusliche Krankenpflege, ambulante Pflege, Haushaltshilfe, Haus- oder Familienpflege, sonstige soziale Dienste sowie
den Handel mit Gütern und Dienstleistungen im Gesundheitswesen erfüllt.
Die Gesellschaft kann sich mit Unternehmen des gleichen oder ähnlichen Geschäftsgegenstandes in jeder beliebigen Form verbinden und mit diesen zusammenarbeiten. Sie darf selbst alle Rechtshandlungen vornehmen und alle Geschäfte - auch als weiteres Haupt- oder gegebenenfalls als Nebenunternehmen - vornehmen und betreiben, die mit dem Gesellschaftszweck direkt oder indirekt zusammenhängen und die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft - direkt oder indirekt sowie als Haupt- oder gegebenenfalls Nebenunternehmen - zu fördern (zum Beispiel Versorgung von Patienten in Wohngemeinschaften). |