| Gegenstand | Die Förderung und eigenständige Durchführung von "Wissenschaft", "Forschung" und "Lehre" auf dem Gebiet der "Globalen Infrastruktur des Individual- und öffentlichen
Verkehrs", insbesondere durch:
Organisation und Durchführung wissenschaftlicher und ingenieurtechnischer Veranstaltungen,
die Herausgabe von wissenschaftlichen und ingenieurtechnischen Fachwerken und Publikationen,
der Aufbau und die Unterhaltung von wissenschaftlichen und ingenieurtechnischen Sammlungen,
die Durchführung eigener Forschungsprojekte aus nichtselbständiger Tätigkeit bzw. durch Vergabe von Forschungsaufträgen, wobei die Vergabe von Forschungsaufträgen hierbei an Hilfspersonen i.S.d. § 57 Abgabenordnung sowie die steuerbegünstigte Förderung von Forschung im Rahmen des § 58 Nr. 1 Abgabenordnung (als so genannte Mittelbeschaffungskörperschaft) erfolgt. |