| Gegenstand | Verwaltung eigenen Vermögens,
insbesondere der Erwerb,
die Verwaltung und die Veräußerung
von Beteiligungen an anderen Unternehmen,
ausschließlich im eigenen Namen,
auf eigene Rechnung, nicht als
Dienstleistung für Dritte, sowie
damit verbundene Geschäfte, soweit
hierfür keine behördliche Genehmigung
erforderlich ist.
Die Gesellschaft ist auch berechtigt, den Betrieb oder Teile ihres Betriebes an nahe stehende Unternehmen zu verpachten oder in sonstiger Weise zur Nutzung zu überlassen und Betriebe mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand ganz oder teilweise zu pachten. Im Übrigen ist die Gesellschaft befugt, alle Geschäfte durchzuführen oder Maßnahmen vorzunehmen, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen zu beteiligen und Organschaftsverhältnisse einzugehen. |