Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Beratung/Consulting,
Liegenschafts- und Vermögensverwaltung,
(Bau-)Controlling,
Standortanalysen und Vermittlungen und
sonstige Dienstleistungen in der Finanz-,
Immobilien- und Versicherungsbranche,
insbes. die Markt- und Standortberatung,
zunächst jedoch ohne die Vermittlung
von Finanzprodukten wie Fondsanteilen,
Wertpapieren, Immobilien etc.,
welche aber zu gegebener Zeit zusätzlich
von der Gesellschaft aufgenommen werden
darf, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen
vorliegen,
sowie der Handel mit Wirtschafts- und
Gebrauchsgütern, insbes. Fahrzeugen und Baumaterialien