Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Jeder Liquidator darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Erbringung von technischen,
wissenschaftlichen und
wirtschaftlichen
Beratungsleistungen jeglicher Art
sowie die Entwicklung, der
Vertrieb und Handel mit
Technologien, Innovationen und
technischen Geräten jeder Art.
Die Aufnahme von
genehmigungspflichtigen
Tätigkeiten ist ausgeschlossen.