Die Geschäftsführer sind durch Gesellschaftsvertrag vom 23.11.2012 ermächtigt, das Stammkapital bis zum 25.01.2018 um einen Betrag in Höhe von bis zu 12.500 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2012/I)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.