| Gegenstand | Der Gesellschaftszweck ist
das Eingehen, Halten und Veräußern von
Beteiligungen sowie
die Vermögensverwaltung und
die Beratung und die Erbringung sämtlicher damit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen, soweit sie keiner besonderen behördlichen Genehmigung oder Erlaubnis bedürfen.
Dieses betrifft insbesondere Geschäfte nach
§ 34 c - g GewO oder Geschäfte, die aufgrund des Bundeskreditwesengesetzes (KWG) einer behördlichen Genehmigung bedürfen. |