Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Konzeption von Immobilieninvestitionen, der An- und Verkauf von Immobilien, deren Sanierung, Bauträgertätigkeiten im Sinne des § 34 c (1) Nr. 3 a+b GewO sowie Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume und Darlehen gem. § 34 c (1) Nr. 1 und 2 der GeweO. Tätigkeiten nach § 34 f der GeweO sind ausdrücklich nicht Gegenstand des Unternehmens.