Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Erbringung von Finanzberatung und
die Vermittlung von Finanzdienstleistungen.
Die Gesellschaft erbringt auch Leistungen
nach § 34c und § 34d Abs. 1 GewO.