Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, Verwalten und
Verwerten von Beteiligungen an Unternehmen
und Vermögensanlagen aller Art,
ausschließlich im eigenen Namen und
auf eigene Rechnung, nicht für Dritte
sowie damit verbundene Geschäfte.