| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige und mildtätige
Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung (AO).
Zweck des Unternehmens ist die Förderung
der Behindertenhilfe und der Jugendhilfe sowie
der Bildung und der Erziehung.
Die Gesellschaft richtet ihre Tätigkeit
vorrangig darauf, Personen selbstlos
zu unterstützen, die infolge ihres körperlichen,
geistigen oder seelischen Zustands auf
die Hilfe anderer angewiesen sind
(mildtätige Zwecke gem. § 53 AO).
Der Satzungszweck wird verwirklicht
insbesondere durch:
- die Errichtung und den Betrieb von
Wohnstätten, Wohngemeinschaften,
Tagesförderstätten und anderen
Einrichtungen für behinderte Menschen;
- Angebote der Jugendarbeit, der
Jugendsozialarbeit,
des erzieherischen Jugendschutzes,
die Förderung der Erziehung in der Familie;
- die Errichtung und Unterhaltung von
Kindergärten, welche nur zulässig ist,
wenn der Träger der Einrichtung eine
steuerbegünstigte Körperschaft
oder eine juristische Person des
öffentlichen Rechtes ist;
- die ambulante Betreuung und Pflege
hilfsbedürftiger Menschen;
- die Durchführung von kulturellen und
integrativen Maßnahmen für
geistig behinderte
und andere psychisch und körperlich
benachteiligte Menschen;
- die Durchführung von Informations-
veranstaltungen,
insbesondere für die Menschen mit
Behinderung selbst,
ihre Angehörigen und gesetzlichen Betreuer,
Beratungen, insbesondere Eltern- und
Familienberatung, Wohnberatung und
Sexualberatung
sowie Schulungen und Fachtagungen zu
allen relevanten Themen auf
dem Gebiet der
Behinderten- und Jugendhilfe;
- die Durchführung von erzieherischen und
kulturellen Projekten. |