| Gegenstand | Der Betrieb der Waldschule
als eine öffentliche Einrichtung
der Umwelterziehung,
der Betrieb der Waldschule
als ein Gemeinschaftshaus für
die ortsansässigen Vereine,
Interessengruppen und
Einwohnerinnen und
Einwohnern,
die Bereitstellung von Räumen
für Aufgaben des Standesamtes
und die Bereitstellung von Räumen
für Tätigkeiten, die das
Fremdenverkehrs- und Kongresswesen
der Gemeinde Schönwalde-Glien fördern.
Dazu gehören insbesondere:
die Planung und Durchführung
von Kongressen, Tagungen und
anderen Veranstaltungen;
die Beratung, Betreuung und
Versorgung der Gäste und Besucher;
Unterstützung bei der Imagepflege
und des visuellen Erscheinungsbildes
der Gemeinde Schönwalde-Glien.
Die Gesellschaft ist zu Maßnahmen
und Geschäften berechtigt,
soweit ein öffentlicher Zweck
im Sinne der Brandenburgischen
Kommunalverfassung dies rechtfertigt.
Sie ist berechtigt Vereinbarungen
zur Zusammenarbeit abzuschließen,
die zur Errichtung dieses Zwecks geeignet erscheinen. |