| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist
die Förderung der Jugend-
und Altenhilfe,
der Bildung, Erziehung sowie
Unterstützung hilfsbedürftigter
Personen.
Die Satzungszwecke werden
verwirklicht insbesondere durch:
die Wahrnehmung aller Aufgaben
eines "Freien Trägers"
gemäß dem SGB VIII
-Kinder- und Jugendhilfegesetz
(KJHG), auch im Auftrag Dritter;
die Errichtung und/oder den Betrieb
von Einrichtungen der
Kindertagesbetreuung und der
Familienbildung;
die Durchführung von Angeboten
der Erwachsenenbildung;
die Durchführung von beratenden und
betreuenden Diensten für Kinder,
Jugendliche, Erwachsene, Senioren
und/oder Familien;
die Durchführung von Angeboten,
die zur verbesserten Vereinbarkeit
von Familie und Beruf führen;
die Förderung von
generationsübergreifenden
Aktivitäten;
die Durchführung von
"Internationalen Jugendbegegnungen",
internationalem Austausch von
jungen Menschen in Form von
Praktika und Projekten,
Ferienmaßnahmen;
Lernförderung und Training für
Kinder,Jugendliche und Erwachsene;
Aktivitäten für pflegebedürftige
Kinder,Jugendliche,
Erwachsene und Senioren;
sonstige Freizeitaktivitäten und
Unterstützungen für Senioren;
die Durchführung von Jugendsozialarbeit
und Schulsozialarbeit sowie
die Unterstützung von Schulen
durch Angebote der
Jugendhilfe in den Schulen;
die Ausbildung und Förderung
von Schülersamaritern und
jungen Ersthelfern;
die Durchführung, Unterstützung und
Förderung von Kulturprojekten
und Kulturaktivitäten sowohl
für Kinder und Jugendliche
als auch für Erwachsene
und auch generationsübergreifend;
Weiterbildung für Mitarbeiter
und Helfer aus sozialen und
pädagogischen Berufen,
Förderung der Berufsentscheidungen
für diese Berufe.
Zu diesem Zweck kann die Gesellschaft
Einrichtungen nach Abs. 2 errichten,
betreiben oder die Verwaltung
solcher Einrichtungen durchführen. |