| Eintragungstext | | Text | Es besteht ein Beherrschungsvertrag vom 21.07.1993 mit der Ufa Film- und Fernseh-GmbH mit Sitz in Hamburg, dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 12.10.1993 zugestimmt hat. Es besteht ein Gewinnabführungs- und Verlustübernahmevertrag mit der Ufa Film- und Fernseh-GmbH mit Sitz in Hamburg,, dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 31.08.1995 zugestimmt hat. Der mit der UFA Film und Fernseh GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 31883; vormals Ufa Film- und Fernseh-GmbH mit Sitz in Hamburg) bestehende Gewinnabführungs- und Verlustübernahmevertrag vom 10.08.1995 ist durch Vereinbarung vom 10.10.2014 geändert in Ziffer II (Verlustübernahme). Die Gesellschafterversammlung hat durch Beschluss vom 10.10.2014 der Änderung zugestimmt. |
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| Eintragungstext | | Text | Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.08.2003 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage sind die UFA non fiction Productions GmbH mit Sitz in Berlin und die House of Talent Agentur und Management für Film und Fernsehen GmbH mit Sitz in Berlin durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.08.2010 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die UFA International Film & Production GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 36146) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.03.2012 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Objektiv Film G.m.b.H. mit Sitz in Potsdam (HRB 18627 P) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. |
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