| Gegenstand | Die Verwaltung von Vermögen und die Unternehmensberatung sowie das Eingehen und Halten von Beteiligungen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG), bedürfen. |