Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist
a) die Förderung der
Erziehung, Volks- und
Berufsbildung;
b) die Förderung der
Jugendhilfe;
c) die Förderung des
bürgerschaftlichen
Engagements zugunsten
der satzungsgemäßen
Zwecke.
Die Satzungszwecke werden
insbesondere verwirklicht durch
a) Seminare, Workshops,
Fachtage
und andere Fortbildungs-
veranstaltungen,
Beratung und evaluierende
Begleitung der Arbeit
der Akteure in Bildung und
Erziehung sowie ihre
systeminterne und
-übergreifende
Moderation und Vernetzung,
Zusammenarbeit mit
wissenschaftlichen
Forschungseinrichtungen;
b) Beratung und
Prozessbegleitung
von Trägern, Einrichtungen,
Fachkräften und
ehrenamtlich Tätigen im
Rahmen der Jugendhilfe
u.a. in Bezug auf die
Kooperation
mit anderen
gesellschaftlichen
Bereichen (Familie, Schule,
Wirtschaft etc.);
c) Durchführung von
Maßnahmen zur
Aktivierung und Stärkung
von Partizipation,
bürgerschaftlichem
Engagement,
generationen-
übergreifendem Dialog
und ehrenamtlicher Tätigkeit
sowie die Durchführung von
Forschungsprojekten
und die Administration von
Förderprogrammen
in den Satzungsbereichen und
den Wissenstransfer durch
Veröffentlichung
der Ergebnisse der Arbeit der Gesellschaft.