| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist
a) die Förderung der
Erziehung, Volks- und
Berufsbildung;
b) die Förderung der
Jugendhilfe;
c) die Förderung des
bürgerschaftlichen
Engagements zugunsten
der satzungsgemäßen
Zwecke.
Die Satzungszwecke werden
insbesondere verwirklicht durch
a) Seminare, Workshops,
Fachtage
und andere Fortbildungs-
veranstaltungen,
Beratung und evaluierende
Begleitung der Arbeit
der Akteure in Bildung und
Erziehung sowie ihre
systeminterne und
-übergreifende
Moderation und Vernetzung,
Zusammenarbeit mit
wissenschaftlichen
Forschungseinrichtungen;
b) Beratung und
Prozessbegleitung
von Trägern, Einrichtungen,
Fachkräften und
ehrenamtlich Tätigen im
Rahmen der Jugendhilfe
u.a. in Bezug auf die
Kooperation
mit anderen
gesellschaftlichen
Bereichen (Familie, Schule,
Wirtschaft etc.);
c) Durchführung von
Maßnahmen zur
Aktivierung und Stärkung
von Partizipation,
bürgerschaftlichem
Engagement,
generationen-
übergreifendem Dialog
und ehrenamtlicher Tätigkeit
sowie die Durchführung von
Forschungsprojekten
und die Administration von
Förderprogrammen
in den Satzungsbereichen und
den Wissenstransfer durch
Veröffentlichung
der Ergebnisse der Arbeit der Gesellschaft. |