| Gegenstand | Lohn- und Finanzbuchhaltung, Unternehmensberatung, Hausverwaltungen, Erwerb, Halten und Vermittlung von Vermögensbeteiligungen aller Art sowie Immobilienmaklertätigkeit. Geschäfte nach § 32 KWG sowie rein vorsorglich Geschäfte, die einer Genehmigung nach § 43 (1) KWG bedürfen, sind ausgeschlossen. |