Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Lohn- und Finanzbuchhaltung, Unternehmensberatung, Hausverwaltungen, Erwerb, Halten und Vermittlung von Vermögensbeteiligungen aller Art sowie Immobilienmaklertätigkeit. Geschäfte nach § 32 KWG sowie rein vorsorglich Geschäfte, die einer Genehmigung nach § 43 (1) KWG bedürfen, sind ausgeschlossen.