Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb von Grundstücken und/oder grundstücksgleichen Rechten, Bebauung der Grundstücke sowie anschließende Veräußerung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie Tätigkeiten gem. § 34c GewO.