Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Der Abschluss und Verkauf von Verträgen im Bereich Versicherungen und Finanzprodukte nach
§§ 34 d und 34 c GewO sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.