Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Der Betrieb von Internetportalen betreffend die Veröffentlichung und Verbreitung von Informationen zu Design und Marken;
sowie die Herausgabe von Texten
und Druckschriften.