| Gegenstand | Die Entwicklung und der Vertrieb von Softwareprodukten und Internetdiensten,
außerdem die Beteiligung an anderen Unternehmen,
die Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen und
sonstigen eigenem oder fremden Vermögen,
Tätigkeiten, die nach dem Kreditwesengesetz
erlaubnispflichtig sind, werden nicht ausgeübt. |