| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist die Förderung mildtätiger Zwecke,
Förderung der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens.
Diese Zwecke werden durch die Einzelfallunterstützung, Beratung und sozialpadagogische Betreuung sowie betreutes Wohnen hilfsbedürftiger Personen unabhängig von Alter, Stand, Nationalität und Konfession im Sinne von § 53 AO verwirklicht.
Insbesondere erfolgt die Betreuung von hilfsbedürftigen Kranken, Behinderten, Senioren und Kindern.
Es werden auch Einrichtungen der Wohlfahrtspflege i.S.d. § 66 AO verwirklicht, da der Zweckbetrieb im besonderen Maße den in § 53 AO genannten Personenkeis dient. |