| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur im Sinne § 52 AO.
Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch
- kulturelle Veranstaltungen,
- Konzerte und Ausstellungen,
- die Erhaltung von
Kulturwerten.
Die Gesellschaft kann zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks einen Zweckbetrieb unterhalten, Hilfspersonen heranziehen und ihre Mittel anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften im Rahmen des § 58 Abgabenordnung zur Verfügung stellen. |