| Gegenstand | Gegenstand sind - soweit erforderlich: nach Vorliegen der entsprechenden Genehmigungen - die Ausführung von Maler- und Lackiererarbeiten,
Korrosionsschutz,
Betoninstandsetzung,
Vollwärmeschutz,
Baunebenleistungen,
Fassadenanstriche,
Beschichtungen jeglicher Art,
Graffitientfernung,
Bauten- und Holzschutz,
Bodenbelagsarbeiten sowie
alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte,
die Beteiligung an anderen Unternehmern und
deren Geschäftsführung. |