| Gegenstand | Der Handel mit Waren aller Art, insbesondere
mit Maschinen in der metallverarbeitenden
Industrie,
mit Nahrungsergänzungsmitteln,
mit Heizkraftwerken,
mit Ausnahme erlaubnispflichtiger
Tätigkeiten.
Weiterhin die Unternehmensberatung, insbesondere im Bereich Finanz- und Wirtschaftsberatung und im Bereich der Energieeffizienz.
Die Gesellschaft kann die Verwaltung von Unternehmen, sonstigem Vermögen mit Ausnahme von Finanzinstrumenten im Sinne von § 1 Abs. 11 KWG, von Beteiligungen an anderen Gesellschaften, gegebenenfalls auch im Ausland, übernehmen. |