Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
die landwirtschaftliche Erzeugung von tierischen Produkten;
die gemeinsame Haltung und Zucht von Tieren;
die Bewirtschaftung des Bodens und der Anbau landwirtschaftlicher Feldkulturen;
Landschaftspflege-, Forsterhaltungs- und Sanierungsarbeiten;
die Lagerung und Veredelung landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie deren Verwertung, Verarbeitung und der Handel mit diesen;
die Verwaltung eigenen Vermögens, die Beteiligung an anderen Unternehmen, deren Übernahme oder Erwerb sowie die Betreibung realisierter Objekte, einschließlich Vermietung und Verpachtung