| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
- der Kunst und Kultur,
- der politischen Bildung,
- der Kinder- und Jugendhilfe.
Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch
- Durchführung von Aufgaben gemäß §§ 11-14, 16 und 27 ff. SGB VIII;
- die Durchführung kultureller Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 27. Lebensjahr;
- das Betreiben eines oder mehrerer soziokultureller Zentren in Potsdam;
- die Durchführung nationaler und internationaler Festivals der unabhängigen Kunst- und Kulturszene;
- die Integration behinderter Kinder und Jugendlicher in das Freizeitprogramm;
- die Anwendung multimedialer Arbeitsformen in der Jugendarbeit;
- die Qualifizierung und Lehrausbildung von Jugendlichen;
- Angebote zur Partizipations- und Demokratiekompetenz;
- die Gleichstellung und Gleichberechtigung aller Menschen durch Entgegenwirken rassistischer, sexistischer, gewaltverherrlichender oder diskriminierender Anschauungen;
- Unterstützung hilfebedürftiger Personen;
- Angebote zur politischen Bildung;
- generationsübergreifende Angebote;
- integrative Angebote. |